Die Schweiz darf heutigen Statusgesellschaften keinen Grund für einen Wegzug geben – davon ist der Schwyzer Finanzvorsteher Kaspar Michel (FDP) überzeugt. Im Gespräch über die AHV-Steuervorlage unterstreicht der Regierungsrat die Notwendigkeit, bei der Firmenbesteuerung endlich einen Schritt vorwärts zu machen. Eine Reform, so Michel, kommt uns allen zu Gute.
Herr Regierungsrat Michel, weshalb ist die AHV-Steuervorlage wichtig für den Kanton Schwyz?
Wir schaffen damit endlich die Grundlage für eine kantonale Umsetzung der Steuerreform und können unseren Firmen Rechtssicherheit und ein weiterhin attraktives Umfeld sowie beste Bedingungen bieten.
Inwiefern wird durch die kantonale Umsetzung der Vorlage die Attraktivität zur Besteuerung von Unternehmen im Kanton Schwyz gesteigert?
Es ist vorgesehen, dass der Kanton Schwyz die steuerlichen Instrumente wie Patentbox in voller Grösse und den Forschungs- und Entwicklungsabzug von 50 Prozent in sein Steuerrecht übernimmt. Gleichzeitig werden wir den Gewinnsteuersatz senken, sodass alle Gemeinden attraktiver werden und die wirtschaftlich bedeutenden Gemeinden am Zürichsee international an der Spitze bleiben.
«Wir müssen schnell Rechtssicherheit schaffen.»
Weshalb dürfen beide Geschäfte, AHV und Firmenbesteuerung, nicht weiter aufgeschoben werden?
Wir müssen für die betroffenen Unternehmen schnell Rechtssicherheit schaffen und ihnen Gewähr geben, dass die Schweiz und ihre Kantone auch künftig sehr stabile und gute Werkplätze und vorteilhafte Standorte bleiben. Letztlich geht es um den Erhalt von Steuersubstrat sowie von tausenden von wichtigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Was hätte eine Ablehnung der Vorlage für den Kanton bzw. für die Schweiz zur Folge?
Es bestünde die grosse Gefahr, dass etliche Unternehmen ihre Domizile ins Ausland verlegen. Das wäre fatal für unser Land. Wie gesagt: Wichtige Steuereinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben sowie zahlreiche Arbeitsplätze würden verloren gehen.
«Die Finanzierung der AHV scheint sowieso unausweichlich.»
Inwiefern stärkt die Vorlage den Wirtschaftsstandort Schweiz?
Die Prognosen gehen davon aus, dass der Wirtschaftsstandort und letztlich der Fiskus durch die AHV-Steuervorlage gestärkt werden. Das Beispiel des Kantons Schwyz zeigt eindrücklich, dass mit einer klugen und massgeschneiderten Umsetzung die heutigen Statusgesellschaften keinen Grund für einen Wegzug haben, gleichzeitig aber die KMU von einer Steuersenkung profitieren. Und das alles, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger als natürliche Personen in der Besteuerung zusätzlich belastet werden müssen. Mittelfristig werden sich sogar die Unternehmenssteuereinnahmen erhöhen – zum Vorteil der Allgemeinheit.
«KMU profitieren von einer Steuersenkung.»
Einige Stimmen bemängeln die Vermischung zweier sachfremder Geschäfte, AHV und Firmenbesteuerung, was halten Sie diesem Vorwurf entgegen?
Das AHV-Steuervorlage stellt offensichtlich einen politischen Kompromiss dar. Mit der abgelehnten USR III im Februar 2017 ist es nicht gelungen, die klaren Vorteile und vor allem die Notwendigkeit der Steuervorlage hinlänglich zu erklären. Erst der Kompromiss, welcher für die Neuauflage im Bundesparlament zum Durchbruch führte, ermöglicht nun hoffentlich eine Mehrheitsbeschaffung. Die Finanzierung der AHV scheint sowieso unausweichlich. Nun bildet sie Teil der Gesamtlösung – auch wenn die Vermischung zweier grundsätzlich sachfremder Themen nicht die Regel werden darf.