Ausschlaggebend für die Befürwortung der AHV-Steuervorlage seitens des Städteverbands ist nicht zuletzt der Steuerteil der Abstimmungsvorlage vom 19. Mai. Würde man es in Sachen Firmenbesteuerung beim heutigen Status quo belassen, befindet sich die Schweiz in einer längeren Phase der Rechtsunsicherheit, erklärt Kurt Fluri im Interview. Er ist Präsident des Schweizer Städteverbands und Solothurner Nationalrat (FDP).
«In den Städten sitzen zahlreiche Statusgesellschaften, die eine neue Firmenbesteuerung dringend nötig haben. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss die heutige Rechtsform für diese Statusgesellschaften durch ein international akzeptiertes Regime abgelöst werden. Das stellt die AHV-Steuervorlage sicher».
Verbesserung gegenüber USR III
Auch Kompensationsleistungen bei möglichen Steuerausfällen sind dem Städteverband ein Anliegen. Die Vorlage konnte nur unter Mitwirkung der kommunalen Ebene erfolgen. Heute sorgt die aktuelle AHV-Steuervorlage mit einer sogenannten Gemeindeklausel dafür, dass für allfällige Steuerausfälle sowohl Bund und Kantone Kompensationsmassnahmen schaffen müssen.
«Die früheren Bedenken des Städteverbands zur USR III sind in der heutigen AHV-Steuervorlage berücksichtigt», bejaht Verbandspräsident Kurt Fluri. Entscheidend für die Auswirkungen der Steuerreform für Städte und Gemeinden sind gemäss dem FDP-Politiker aber vor allem die kantonalen Umsetzungsvorlagen.
«Wir wissen, dass der Bundesanteil an der direkten Bundessteuer dank der AHV-Steuervorlage angehoben wird. Davon möchten wir natürlich, salopp formuliert, etwas abzwacken», so Kurt Fluri, der neben seinem Mandat als Nationalrat auch Stadtpräsident von Solothurn ist.
«Die Städte hierzulande sind grosse Kostenträger bei der Sozialhilfe. Wenn die AHV-Renten nicht ausreichen, wird die Sozialhilfe in der Regel verstärkt in Anspruch genommen.»
Auch der AHV-Teil im Interesse der Städte
Auch der AHV-Teil der Vorlage vom 19. Mai ist im Übrigen ganz im Interesse des Städteverbands: «Die Städte hierzulande sind in der Regel grosse Kostenträger bei der Sozialhilfe. Wenn die AHV-Zahlungen und Ergänzungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend sind, wird die Sozialhilfe in der Regel verstärkt in Anspruch genommen.». Die AHV-Zusatzfinanzierung leiste diesbezüglich einen Beitrag an die Rentensicherheit, so Kurt Fluri, «was dazu führt, dass die Städte und Agglomerationen indirekt bei der Sozialhilfe entlastet werden.»