Am 19. Mai ist es soweit. Die Schweiz stimmt über die AHV-Steuervorlage ab. AHV? Unternehmenssteuern? Hatten wir das nicht schon mal? Ja und nein. Die Vorlage im Frühling kombiniert zwei dringliche Geschäfte, bei denen Zuwarten die schlechteste aller Lösungen wäre. Also doch nur alter Wein in neuen Schläuchen? Mitnichten. Der 19. Mai ist wichtig für die Zukunft der Schweiz.
5 Dinge, die du über die Abstimmung wissen musst.
1. Zwei Geschäfte unter einem Hut – geht das gut?
Wir fangen mal beim Grundsätzlichen an. Weshalb kommen diese beiden Geschäfte, AHV-Finanzierung und Unternehmenssteuer, überhaupt als Paket zur Abstimmung. Nun, Herr und Frau Schweizer haben im Jahr 2017 sowohl die Unternehmenssteuerreform III als auch die AHV-Vorlage an der Urne versenkt. Der Fall war damals klarer als jede Hühnerbrühe: Die Politik muss für beide Geschäfte nochmals über die Bücher. Das Resultat: Ein Paket, das sowohl der Dringlichkeit zur Anpassung der Firmenbesteuerung, als auch einem sozialen Ausgleich Rechnung trägt.
2. Unfähig oder mehrheitsfähig?
Natürlich gilt hier die helvetische Daumenregel – ohne Kompromisse, keine Mehrheiten. Das Bundesgesetz erfasst folglich sowohl die Abschaffung von Steuerprivilegien für Statusgesellschaften, als auch eine jährliche Zusatzfinanzierung der AHV von rund 2 Milliarden Franken. Hinter der Vorlage stehen CVP, FDP, SP, BDP, SVP (Romandie). Der kleine Rest kocht sein eigenes Süppchen.
3. 24’000 Sondergesellschaften.
Du wirst dich natürlich fragen: Sondergesellschaften, was zum Henker geht mich das an? Nun, eine ganze Menge. Die Schweiz ist viele Jahre lang gut mit einer privilegierten Besteuerung von sogenannten Statusgesellschaften gefahren. Das sind in der Schweiz insgesamt 24’000 Firmen, die einen Grossteil ihres Gewinns im Ausland erwirtschaften und hierzulande zwar tiefer als inländische Firmen besteuert werden, insgesamt aber Gewinnsteuern von jährlich 7 Milliarden Franken an den Bund zahlen. Seit 2005 kritisiert die EU gewisse Steuerpraktiken der Kantone. Damit soll jetzt Schluss sein.
4. Arbeitsplätze, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze.
Bei einem JA zur AHV-Steuervorlage zahlen die heutigen Statusgesellschaften also insgesamt mehr Steuern, als sie das heute tun? Richtig. Hauen die dann nicht alle ab? Die Gefahr besteht in der Schweiz naturgemäss – ob nun Hornkuhinitiative oder bei Kampfflugzeugen –immer. Spass beiseite, aber versuchen wir es mal andersrum: Wieso ist es denn so wichtig, dass sie überhaupt bleiben? Laut dem Bund beschäftigen die 24’000 Statusgesellschaften in der Schweiz direkt rund 150’000 Angestellte. Hinzu kommen indirekte Arbeitsplätze bei den ganzen Zulieferern, dem Gewerbe und den KMU, auf die Statusgesellschaften gerne zugreifen. Klein und Gross profitieren also voneinander.
5. Die AHV-Finanzierungslücke
Leere Töpfe machen grossen Lärm. Durch die Alterung der Gesellschaft steht unser wichtigstes Sozialwerk vor enormen Herausforderungen. Ursache sind die steigenden Lebenserwartungen und die in Pension gehenden Babyboomer-Jahrgänge. Zwischen 2015 und 2040 erhöht sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner von 1,5 auf 2,6 Millionen. Happig! Wenn nichts unternommen wird, ist der AHV-Fonds 2030 leer, wie eine Statistik des Bundes zeigt. Das muss sich ändern. Zwar wird die AHV mit einer Finanzspritze nicht vollständig saniert, allerdings gehen bei einem JA am 19. Mai zur AHV-Steuervorlage 2 Milliarden Franken jährlich an die AHV. Das verschafft uns Zeit, um weitere AHV-Reformen in Angriff zu nehmen.